Land- bzw. Diasporagemeinden

Eine Trennung zwischen Soest und dem Diasporabereich im Süden, also Arnsberg, wurde übrigens schon auf Anregung der Superintendentenkonferenz vom 1.3.1926 von der Synode Soest verhandelt. Raabe schreibt dazu: Wenn nach dem obigen Bericht die Änderung der Synodalgrenzen in der Provinz seit Jahren ventiliert ist, so ist die Frage der Teilung unseres Soester Kirchenkreises seit Jahrzehnten erörtert worden. In den Tiefen des Superintendentur-Archivs fand ich ein Aktenstück aus dem Jahre 1870, und in meinem Schreiben vom März habe ich zur Aufklärung über den Gegenstand auf die Synodalprotokolle 1883, 1884 und 1893 verwiesen. Das Wiederkehren der Frage beweist, daß eine Änderung des bestehenden Zustandes erwünscht wäre, die Ablehnung der dahin zielenden Anträge aber zeugt davon, daß man den richtigen Weg der Abhilfe noch nicht gefunden zu haben glaubt. [1]

In der Tat wurde der Antrag der neun Diasporagemeinden Arnsberg, Oeventrop, Warstein, Neheim, Hüsten, Meschede, Ramsbeck, Brilon und Lippstadt auf Verbleib in der Synode Soest mit zwei Gegenstimmen angenommen. Zur Begründung heißt es: Für uns [die betroffenen Gemeinden] bedeutet das Ausscheiden aus der Synode mit ihrem Mittelpunkt Soest den Verlust eines Stützpunktes und festen Rückhaltes, und dieser Verlust würde auch durch eine ergiebigere Versorgung in ephoraler Beziehung nicht ausgeglichen werden [...] Durch die Zugehörigkeit zu einem größeren Verbande werden Diasporagemeinden vor der Gefahr bewahrt, nur ihre eigenen Interessen zu kennen und zu fördern, behalten sie Fühlung und Verbindung mit den geistigen Mächten und Strömungen der Gesamtkirche, werden sie auch durch die Möglichkeit, sich mit ihnen zu beschäftigen, vor Einseitigkeit geschützt. [2] Vor dem Hintergrund der 1997 beschlossenen Verwaltungsunion der Kirchenkreise Soest und Arnsberg besitzen diese Sätze wieder hohe Aktualität.

Wie sehr Raabe gerade das Wohl der kleinen Land- und Diasporagemeinden am Herzen lag - gewiß ebenso aus eigenen Erfahrungen wie in urchristlicher Tradition - das zeigt seine Reaktion auf den Antrag von Ostönnen auf Sonderzuweisung aus dem Kollektenfonds: Im Blick auf die finanzielle Ausstattung kann man erkennen, daß die Unterstützungsbedürftigkeit sich nicht mehr nur auf die jüngeren [Diaspora-] Gemeinden beschränkt. Es laßt sich auch ahnen, wie schwer es den Presbyterien unserer Landgemeinden wird, ihren Haushaltsplan ins Gleichgewicht zu bringen, ihre kirchlichen Gebäude und Einrichtungen zu unterhalten, und wie oft Wünsche zurückgestellt werden müssen, die anderswo aus eigenen Mitteln oder mit Unterstützung von auswärts zu befriedigen sind. [3] Muß noch hinzugefügt werden, daß sich bis heute nichts daran geändert hat und im November 1992 wiederum Ostönnen wegen DM 500,- zur Deckung des Haushalts bei der Synode vorstellig wurde?

Überhaupt erscheinen die Fragen, mit denen sich die Synode und einzelne Kirchengemeinden zu befassen haben bzw. hatten, wie die ewige Wiederkehr des Gleichen. Finanzieller Notstand der Kirche, Streitigkeiten über Parochialgrenzen, Renovierung der Kirchtürme von Sankt Maria zur Wiese, die Frage der Abtreibung, das Problem der Arbeitslosigkeit, all das mutet seltsam vertraut an.

Es gab Ansätze einer Urlauberseelsorge - übrigens mit demselben Erfolg wie die unserer Tage. Zu den "Wochenendgottesdiensten" im Möhnetal bemerkt Raabe: Der Besuch seitens der erwachsenen sog. Sommerfrischler und Ausflügler läßt noch sehr zu wünschen übrig. Obgleich durch Aushang auf und ab in allen Gasthöfen und Wirtshäusern des mittleren Möhnetals auf die Gottesdienste hingewiesen wurde, fanden wenige den Weg dorthin. [4]

Quellen

  1. Verhandlungen der Kreissynode Soest am 17. Mai 1926. S. 15f.
  2. Verhandlungen der Kreissynode Soest am 17. Mai 1926. S. 30.
  3. Verhandlungen der Kreissynode Soest in Werl, am 24. Juni 1929. S. 17.
  4. Verhandlungen der Kreissynode Soest in Soest, am 10. Oktober 1932. S. 26.