Ortsvorstand Meiningsen und Meiningserbauer
Ortstermin am 25.07.2019 in Meiningsen
Anwesende: Herr Thorsten Diedscheidt, Kreis Soest. Herr
Dirk Mackenroth und Herr Martin Raulf, Stadt Soest. Frau
Gabriele Schlosser, Polizei. Frau Anja Heymann, Ortsvorsteherin Meiningsen.
Meiningserbauer:
- Gewünschte Geschwindigkeitsmessungen:
Sie werden von Zeit zur Zeit durchgeführt.
- Ein Gehweg zur Schulwegsicherung:
Das Gesetz sieht Fußgänger im Außenbereich an Kreisstraßen nicht vor
(Zitat), außerdem würden die Anliegerkosten 70-80%
Selbstbeteiligung bedeuten. Dass es Fußgänger gibt, ist anerkannter Fakt.
Die Bereitschaft, die bestehende Gesetzeslage zu ändern, wurde wegen der
immensen Folgekosten abgelehnt.
Es hatte in früherer Zeit bereits einmal eine Kooperation zwischen dem Kreis und
den Anlieger gegeben.
Dabei sind die Bankette neben der Straße erneuert worden. Die Anlieger hatten
die Pflege der Bankette übernommen. In der Folge war der begehbare Streifen neben der Straße breiter und besser begehbar.
Meiningsen:
- Übergang über den Grünen Weg am Ortsausgang nach Epsingsen:
Kreis, Stadt und Polizei sind sich einig, dass kein weiteres Schild vor die Kurve gesetzt wird (Reizüberflutung, das Achtung-Schild
in 100 Metern kommt eine Vorfahrtstraße reicht aus). Dafür wird die Stadt einen Spiegel für die sichere Querung aufstellen.
- Tempo-30-Zone auf der Ortsdurchgangsstraße: Die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bleibt
bestehen. Es gibt momentan keinen rechtlichen Rahmen für eine Tempo-30-Zone. ***
- Absenkung des Bordsteins an der Dorfstraße
in Höhe der Doppelhäuser: Der Bordstein wird zur sicheren Querung mit dem Kinderwagen abgesenkt.
- Verkehrsberuhigung der Ortsein/ausgang in Richtung Soest:
Der vorhandene Spiegel soll ausgetauscht werden, da dieser der Verkehrssicherheit nicht mehr genügt.
Mit Hinweis auf den Verkehrsentwicklungsplan (Ortseingangsberuhigung) möchte sich der Kreis aus finanziellen Gründen zur Zeit nicht
mit weiteren Maßnahmen beschäftigen. Herr Mackenroth von der Stadt und Herr
Dietscheidt vom Kreis werden aber prüfen, ob der Kreis der Stadt
eine Freigabe erteilt, hier eine Ortseingangsberuhigung zu bauen.
- Parkende PKWs auf der Dorfstraße stellen ein
Hindernis dar: Das Parken auf Innerortsstraßen ist gestattet, wenn
keine Verkehrsregeln verletzt werden.
***) Keinen rechtlichen Rahmen? Nach Recherchen unserer Meiningser Internet-Redaktion ist in anderen Soester Ortsteilen anscheinend anders entschieden worden. Wir fordern im
Namen der Meiningser Bürgerinnen und Bürger Nachverhandlungen.