Lehensverhältnisse[1]

Man kann davon ausgehen, daß anfangs in Meiningsen zwei große Besitzblöcke bestanden haben. Rund um die Kirche, die sicher eine Eigenkirche derer von Meiningsen gewesen sein wird, erstreckte sich der Besitz der Grafen von Arnsberg.

Im Westen, durch die Springstraße (Waterweg) vom Ortskern getrennt, hatten die Grafen von Volmarstein ihren Besitz, dessen Mittelpunkt der Rienhof war. Der Schulte zu Koecklinkhus (Henser Meiningserbauer) war dem Stift Meschede lehnspflichtig. Die Eigentümer von Grund und Boden und oftmals auch der Gebäude waren bis zur Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert die Erbherren, und der Colon, der auf dem Hof lebende und arbeitende Bauer, hatte nur das Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit. Er war verpflichtet, in einer Gewinnottul festgesetzte jährliche Abgaben zu entrichten, die aus Sachleistungen und Geld bestanden.

Bei Antritt einer neuen Gewinnzeit mußte er ebenfalls einen Betrag, das sogenannte Gewinngeld zahlen.

Im Bördekataster von 1685, das Marga Koske 1960 veröffentlichte, sind die Erbherren wie folgt gegliedert:

  1. Geistliche Erbherren: Stifte, Klöster, Pastorate, Vikarien und Hospitäler.
  2. Stadt Soest.
  3. Soester Bürger: Bürgermeister, Ärzte, Patriziergeschlech-ter, Großrichter, Rentschreiber u. a. gehobene Beamte.
  4. Landadel.
  5. Erbherren, die durch Erbschaft und Tausch Lehensgüter in Besitz hatten.

Der Colon hatte auch ein gewisses Recht an seinem Hofe, denn er konnte meistens nicht ohne weiteres vertrieben werden. Die Colonie Rienhof wurde 1816 im Einvernehmen mit der Gutsherrschaft an den Ackersmann Wilhelm Wilms übergeben, da der Colon Rienhofer in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und seine Pächte nicht zahlen konnte:

20.09.1816
Kautionsdokument, 20. September 1816.

Der Ackersmann Wilhelm Wilms sei von den Erbherren Freiherrn v. Krane zu Brockhausen, der Frau Dechantin v. Vaerst zu Soest und dem Hauptmann v. Ellert zu Heeßen bei Hamm zum Neokolonus auf Rienhofers Kolonie angenommen. Es folgt die Spezifizierung der jährlichen Pächte und die Zusicherung des Colon Henser, diese Kaution dafür mit seinem ganzen Vermögen zu stellen.

Hauptsächlich vom 12. bis 14. Jahrhundert gelangte durch Tausch, Kauf und Schenkung ein Teil der Besitzungen im Raum Meiningsen wie auch anderwärts in andere Hände. Die Villikationen (Haupthöfe und ihre Unterhöfe) lösten sich durch diese Maßnahme größtenteils auf. 1465 und in folgenden Jahren des 15. Jahrhunderts wurden z. B. Grundstücke vom Stift Meschede gekauft oder verkauft, die in der Gemarkung Meiningsen lagen (9 Vorgänge). [2]

1460 verkaufte H. v. Stenvorde eine Kornrente aus dem Rinhof an Joh. Gerlarus gent. von Lunen. [3]

Eine Villikation bestand aus einem Haupthof (Curia) mit dazu gehörigem Land und den von ihm abhängigen Bauernhöfen, sogenannten Mansi. Diese waren, obwohl abhängig vom Haupthof, ein vollständiges Bauerngut mit Nutzungsrechten in der Gemeinheit. Die Anzahl der zu den Haupthöfen gehörenden Unterhöfe war unterschiedlich. Zum Rienhof gehörten z. B. vier Mansi. Ausdrücklich wird in einer Urkunde darauf hingewiesen, daß diese in der gleichen Gegend wie der Haupthof liegen. In der Regel bildeten sie keinen in sich geschlossenen Bereich, im gleichen Dorf fanden sich auch häufig Besitzungen anderer Grundherren.

Südlich und westlich des Hofes zu Koecklinkhus in Meiningserbauer erstreckten sich die Ländereien der Gemeinheit, an denen z. T. auch die Theiningser und Hewingser Bauern beteiligt waren. Diese grote Buer und lütge Buer dienten der Holzgewinnung und Hude. [4]

Auf der Urkatasterkarte von 1828 wird deutlich, daß der Hof Barnhusen (heute Henser) zu der Zeit noch von Hochwald umgeben war. Spätere Ackerflächen werden aus dessen Rodungsflächen entstanden sein.

Der Rienhof wird erstmals urkundlich nach 1313 im 2. Lehensbuch erwähnt als Afterlehen an den Sohn des Ritters Konrad zu Meyninchusen durch die Herren von Volmarstein:

"58. Item filius Conradi militis zu Myninchusen curiam dic-tam Rynkhof cum quatuor mansibus ad illam." (Auch der Sohn des Ritters Konrad zu Meiningsen, Haupthof genannt Rynhof mit vier Unterhöfen, die bei jenem liegen.) [5]

Im 3. Lehensbuch (1351-1432):

"338. Johannes de Lunen et Cunegundis, soror eius, uxor Andree de Alen, sunt infeodati cum curia dicta Rinhof cum quatuo mansis pertinentibus ad illam juxta Meyninchusen. Et facit hec curia anmatius LX molt avene." (Johannes de Lunen und Cunegundis, Schwester desselben, Gattin des Andree de Alen, sind auf Zinsen beliehen mit dem Haupthof, genannt Rinhoff mit vier Unterhöfen, die sich erstrecken in der Gegend bei Meininchusen. Dieser Haupthof bringt jährlich 60 Malt Hafer.) [6]

Die Kirchspielzugehörigkeit des Rienhofs scheint nicht immer ganz klar gewesen zu sein, denn in Lehnsbüchern der Familie v. Volmarstein wird er in einer Urkunde des Jahres 1436 als im kirchspiel tor Olden kerken off tot Menninckhusen erwähnt. Damit ist die Petrikirche in Soest gemeint. 1601 wird in einer Verhandlung über Schäfereirechte des Rinhofs ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Rienhof zu dero Burschaff Meininkhausen gehoeren und dahero Kirchmeister darselbst gewesen. [7]

Weitere Lehensverhältnisse der Meiningser Höfe können wir im Zeitungsartikel von 1953 [8] und im Bericht des Meiningser Lehrers Fritz Schulte: Ursprung und Heimat des Geschlechts von Meiningsen nachlesen.

Militärplan 1766 (Ausschnitt) - Stadtarchiv Soest

Quellen

  1. Risse, Dela: Meiningsen gestern und heute. Siehe Literaturverzeichnis.
  2. StA Soest
  3. StA Münster. von der Reck-Volmarstein, Akt 691, Rep. 460.
  4. Koske, Marga: Meiningsen: Ein Beitrag zur Siedlungsgeschichte der Soester Börde. Seite 5-19. Siehe Literaturverzeichnis.
  5. Krumholz 1917. Urkundenbuch der Familien v. Volmarstein und von der Recke.
  6. Krumholz 1917. Urkundenbuch der Familien v. Volmarstein und von der Recke bis zum Jahr 1437
  7. StAS. Hs Q 35. aus: Marga Koske, Meiningsen, Soester Zeitschrift Nr. 79.
  8. Soester Anzeiger vom 31.05.1953. Meiningsen - Dorf mit wissenswerter Geschichte.