Das 3 Klm. südw. von Soest gelegene Kirchdorf Meiningsen, in älteren Urkunden auch Meynynckhusen, Meninchusen, Menynkhusen, Meyninchuß, Menninckhusen und Meininchusen geschrieben, ist wohl der Ausgangspunkt der in Soester Urkunden von 1200 an so häufig erscheinenden Ministerialenfamilie gleichen Namens. Sie führte als Wappen einen stehenden Halbmond, dessen Spitzen nach rechts gerichtet sind. Auf dem Helme befinden sich zwei nach außen mit Schilfblättern besteckte, ausgestreckte geharnischte Arme. Wir treffen die von Meininghusen schon frühzeitig in Soest in angesehener Stellung an. Diederich von Meiningsen bekleidet in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sehr häufig das Bürgermeisteramt, Albert von Meiningsen kommt noch 1407 – 1413 viermal als Soester Bürgermeister vor. Noch in einer Urkunde von 1462 erscheint ein Goswin von Meninchusen, später aber kommt die Familie urkundlich nicht mehr vor. In Meiningsen trugen die von Meininghusen von den Grafen von Arnsberg den Höyninck-(Hohent) oder Schulzenhof mit dem Gerichte zu Lehen, in dessen Besitz wir in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die von Pryns finden. Unter den Beschwerden, welche der Erzbischof Dietrich gegen die Stadt Soest erhebt, befindet sich auch die Klage des Herrmann Pryns, daß „die froenen von Soest mit Namen Bobbingchuiß in zo Meininchuiß in sinen hoif verboit (vorgeladen) hewen binnen Soest vur die vier bencke, daß nie mer geschiet siy und sich auch so nit geboire, boven dat Meininchuiß sin eigen gerichte hawe.“ Noch später scheint der Schulzenhof als kurkölnisches Lehen zwischen den Haken und Roden geteilt und dann als clevisches Lehen in den Besitz der Soester Familie von Dael gekommen zu sein. Von den Dael erbten ihn die von Brembt, und durch die Heirat der Anna Johanna von Brempt, Erbin zu Witten, mit Gerhard von der Reck, Herrn zu Scheppen, kam er 1628 an die von der Reck. Nach dem Kataster von 1685 ist er im Besitze der Familie von Witten, was wohl v. d. Reck zu Witten heißen soll. Diese verkauften ihn dann an den Ziesemeister Stute in Soest. 1737 wird in einem Berichte des Soester Magistrats wegen der Qualität und Lehnsfolgc der in der Soester Börde gelegenen Güter Johann Heinrich Stute als Inhaber des Lehens Höynkhof genannt und in bezug auf die Qualität des Lehens bemerkt: Das Lehen ist a curia feudali vor ein recht Mannlehen gehalten, und jetziger Vasall also damit investiert worden. Der Saudershof ober Schwartzenkotten in Meiningsen war gleichfalls ursprünglich ein Lehensgut der Arnsberger Grafen, welche damit die Familie von Rodenberg belehnten, seit 1350, wo das jus infeodandi von dem Convente zu Deutz ausgeübt wird, sind die Vicarien St. Patrokli im Besitze desselben. 1511 wird er von ihnen auf 12 Jahre an Berent von Balve in Gewinn gethan, vom Jahre 1565 an aber bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts zugleich von dem Inhaber des Schulzenhofes bebaut. Auch die Familie Droste finden wir schon 1360 in dem Besitz von Gütern in Meiningsen. 1429 ist wegen der Schäferei ein Streit zwischen den Familien von Pryns und den Gebrüdern Droste zu Schweckhausen ausgebrochen. 1554 bekennt Jost Droste tom Schweckhus dem schwarzen Kloster in Soest 3½ Goldflorin jährlicher Rente aus seinem Antheil an dem Hofe und Gute zu Meiningsen, Bockhof (Borghof?) genannt, verkauft zu haben. Unter den Zeugen in dieser Urkunde kommt auch Heinrich Aldegrever, der berühmte Soester Mahler, Goldschmied, Prägschneider und Kupferstecher vor. Als Güter, welche den Drosten in Meiningsen ganz oder theilweise gehörten, werden in dem Kataster von 1685 erwähnt: Linnenhof, Wilms, Lentze und Borghof, welcher letztere wohl identisch mit dem ebengenannten Bockhof ist. Von diesen Höfen mußten Linnenhof, Wilms und Borghof außer der Pacht an den Erbherrn noch an das Haus Meierich Korn, Geld oder den Zehnten geben. Auch der Schulzenhof, Henser und Droste oder David auf Barnhüsers Stätte zahlten an das Haus Meierich Abgaben. Neben den von Meininghusen, Pryns, .Hake, Roden und Droste kommen auch frühzeitig die von Rump und von Lunen als Grundherrn in Meiningsen vor. 1452 verkauft Johann von Lunen genannt von dem Broke seinen Hof „neist der Widume (dem Pfarrhof) und dem Bicarienhofe" dem Soester Pilgrimshause. Hengsthof zu Meiningsen gehörte nach dem Kataster von 1682 dem Conrad Klepping als Erbherrn; die Kleppings behielten ihn bis 1741, wo der Mannsstamm derselben ausstarb. Darauf kam der Hof als ein freiherrlich v. d. Recksches, vormals von Vollmarksteinsches Mannslehen an die Familie von Berswordt. Durch Testament vom 10. März 1770 überträgt Maximilian Conrad von Berswordt genannt Wallrabe zu Dortmund den Hengsthof seinem ältesten Sohne Friedrich Wilhelm von Berswordt, der ihm durch Punktation vom 27. December 1779 an den Stadtpräsidenten Regenherz verkaufte. 1797 den 12. August bescheinigt das Soester Stadtgericht, daß der Hengsthof auf den Namen des Präsidenten Regenherz in das Hypothekenbuch eingetragen sei. Von den sonstigen Höfen des Dorfes gehörte Schäfer zu Meiningsen dem Kloster Paradies, Droste der Kämmerei der Stadt Soest.
Von besonderen Schicksalen, welche das Dorf trafen, sind folgende zu erwähnen: Während der Soester Fehde brechen 1445 in der Nacht nach dem Simperstage, welches der achte Tag nach den heiligen drei Königen ist, die Kölnischen die Kirche zu Meiningsen auf, plündern sie aus, steigen auf den Thurm, der allezeit eine Warte der Stadt Soest war, und werfen den Thurmwärter herunter; den Thurm zünden sie an, so daß sogar die Glocken zerstört wurden. Im April desselben Jahres wird von den Soestern die Warte auf dem Kirchthurme wiederhergestellt, und am 16. April von ihnen und ihren Verbündeten, den Lippstädtern, sowie den Grafen von der Lippe und Hohenstein, zwischen Soest und Meiningsen dem Erzbischofe ein Treffen geliefert. Im September desselben Jahres versucht dieser dann von Meiningsen aus durch einen Handstreich das Jakobitor zu überrumpeln. Im Juli 1446 scharmützeln die Soester schon wieder mit den Kölnischen bei Meiningsen, am 30. desselben Monats, „dar toch", sagt Bartholomäus von der Lake in seinem Kriegstagebuche, „der leve bischop van Kolne unt Werle vor Soist, und der Soistsche kuer wort des gewar. De Van Soist togen eme entgegen. He begunde dat korn to bernen by Meynynckhusen und dar ummelang", wurde aber in dem sich nun hier entspinnenden Kampfe von den Soestern über die Haar auf Anröchte zurückgeworfen. Auch im dreißigjährigen Kriege hatte Meiningsen schwere Drangsale zu leiden und war der Schauplatz eines Treffens, in dem der Herzog Christian von Braunschweig, der tolle Bischof, am 3. März 1622 über kurkölnische Truppen siegte. Triumphierend kehrte er mit 4 eroberten feindlichen Fahnen und 800 Gefangenen nach Soest zurück. Zur Zeit des siebenjährigen Krieges, namentlich in den Tagen der Schlacht bei Vellingausen wurde Meiningsen, wie fast alle Dörfer an der Soester Haar von den Franzosen hart mitgenommen. Im April des Jahres 1814 lagen russische Ulanen auf dem Durchmarsche nach Frankreich in Meiningsen im Quartiere.
Die jetzige politische Landgemeinde Meiningsen deckt sich nicht mit der kirchlichen. Denn zu dieser gehört auch Epsingsen, welches für sich eine besondere politische Gemeinde bildet. Im Mittelalter gehörten auch Hewingsen und Bilme zur Kirche in Meiningsen, die aber nach Beendigung der Soester Fehde bei dem Erzbisthume Köln und deshalb später zur Zeit der Reformation katholisch blieben.
Nachrichten über die Kirche zu Meiningsen, deren Schutzpatron der heilige Mathias gewesen zu sein scheint, finden sich verhältnismäßig erst sehr spät. Der erste Pastor zu Meiningsen erscheint urkundlich im 15. Jahrhundert. Es ist dies Johann Pryns, ein Angehöriger jener in Meiningsen begüterten adligen Familie Pryns. Wir treffen ihn in einer Urkunde von 1409, welche jenen schon erwähnten Streit über die Schäferei zwischen den Familien Pryns und Droste zum Gegenstande hat. Denselben Johann Pryns, pastor in Meyninchusen, finden wir auch schon erwähnt zum Jahre 1403 in dem liber jurium et feudorum des Erzbischofs Dieterichs II., wo er und seine Schwester als belehnt mit dem Hoyninckhof gelegen in der villa Meyninchuysen, mit dem Gerichte ebendaselbst und anderem Zubehör angeführt werden. Während der Soester Fehde scheint die Kirche vollständig zerstört und dann mit Unterstützung der Stadt neu aufgebaut zu sein. 1474 verpflichtet sich die letztere, wenn die Erbgenossen zu Meyningsen eine neue Glocke für die Kirche anfertigen lassen würden, zwanzig Mark Soester Münze hierzu beizusteuern. 1537 wird in Meiningsen der auch im Daniel von Soest erwähnte Pastor Nicolaus Hilbeck von der Frau seines Küsters mit einem Messer erstochen. Er scheint der erste evangelische Prediger in Meiningsen gewesen zu sein. Hilbecks Nachfolger in Meiningsen war Antonius Suhrkamp. 1540 finden wir hier als Prädikanten Tilman Gercken, später Pastor in Dinker. Zur Zeit des Interims war Pastor in Meiningsen Albert Rogge, oder wie er sich selbst wohl nach seinem Geburtsort nannte, vom Dale. 1549 mußte er von hier wegen des Interims weichen und wurde Kaplan zu Oldesloe, von wo er 1550 am Sonntag Jubilate an den König Christian von Dänemark einen Brief mit der Bitte schreibt, ihm wieder zu einem Lehen, welches er lange in Soest kraft Erbrechts besessen, das nun aber an einen anderen übergegangen sei, zu verhelfen. Darauf ersucht König Christian in einem Schreiben, welches er unter dem 1. Mai 1550 vom Kloster Segeberg aus an den Soester Rath richtet, dem Albert vom Dale entweder wieder zu seinem Lehen, – es handelt sich, wie wir hier sehen, um eine Vicarie, – zu verhelfen oder ihn anderweitig zu entschädigen. In dem Antwortschreiben, welches die Stadt in dieser Sache an den König und in einem anderen Schreiben, welches sie an den Rath von Oldesloe richtet, erklärt sie an der Entziehung der Vicarie unschuldig zu sein. Der Herzog von Kleve, der sich nach Erlaß des Interims persönlich nach Soest begeben, habe hier zwischen Geistlichen und Weltlichen einen Vertrag aufgerichtet, und auf Grund dieses, da er den Albert vom Dale im ehelichen und bürgerlichen Stande gefunden, ihn seiner Vicarie entsetzt und sie einem andern gegeben. In dem Verzeichnis der bei dem Interim wieder eingesetzten katholischen Geistlichen heißt es bei Meiningsen: Meyninckhusen wert Andries von Dael (ein Mitglied der alten Soester Patricierfamilie ), als der Patron, mit einem bequemen Seelsorger versein. Andreas von Dael conferierte darauf als Collator der Kirche in Meiningsen diese dem Vicarius des Patroklistiftes Patroklus Schröder, der aber in der Stadt blieb und sich damit begnügte, wie es in einer Eingabe der Meiningser Bauern heißt, „zur rechten Zeit die Meßhaber und andere praestanda einzufordern, sich aber um die Seeligkeit seiner Eingepfarrten wenig kümmerte." Da die Klagen der Bauern bei dem Rathe, der Sie an den Kollator verwies, vergeblich waren, so nahmen jene auf eigene Faust einen „frommen Prediger, der ihnen von geheimer Hand zugeschickt war," auf ihre Kosten an. Dieser vom Kirchspiel eigenmächtig gewählte Prädikant war der auch von Hamelmann in seiner Kirchengeschichte erwähnte Johannes vom Berge. Da er rücksichtslos überall gegen die katholische Kirche eiferte, so setzte nach Hamelmann der Erzbischof von Köln bei dem Rathe 1561 seine Entfernung durch. In einem Schreiben des Rathes vom Sonntage Misericordias Domini 1561, worin Johann von dem Berge aufgefordert wird bei „Verlust Halses, Leibes, Ehre und Gut by der scheinenden Sonne das Soestische Gebiet zu räumen," ist von seinem konfessionellen Standpunkt gar nicht die Rede, sondern es wird als Grund seiner Entfernung nur angeführt, daß er ohne Bewilligung des Soester Rathes in das Predigtamt zu Meiningsen eingedrungen. An seine Stelle trat Heinrich Horstmann, der nach Hamelmann 1564 als Pastor in Meiningsen gestorben ist. Nach Sybels zur westfälischen Kirchen- und Litteraturgeschichte folgen jetzt der 1590 als Pfarrer angeführte Hermann Plattäus und hierauf der 1620 genannte Johann Cnisius, bei 1628 noch die von Schwarz entworfene Soester Kirchenordnung unterschreibt. Wie lange diese beiden im Amte gewesen sind, läßt sich nicht feststellen, wie es überhaupt aus der ganzen Zeit von 1590 – 1620 an allen Nachrichten über die Meiningser Kirche fehlt, bis auf zwei, die allerdings dafür recht interessant sind. Das eine ist ein Visitationsprotokoll vom Jahre 1608 betitelt: Verzeichnis, was für Klagen, Mängel und Gebrechen bei der Visitation zu Meiningsen vorgefallen den 22. Juli 1608. Es lautet:
1) Der Pastor klagt, er habe die Nachmittagspredigt angefangen und auch eine Zeitlang angehalten, aber wegen Mangel an Zuhörer wieder einstellen müssen.
2) Die Hausleute möchten benachrichtigt werden, daß an den Feiertagen nicht gearbeitet werde.
3) Ein gewisser namens Hengst habe seit 2½ Jahre nicht communiciert.
4) Des Küsters Tochter verhalte sich dem Pastor und dem ganzen Kirchspiele zum Aerger, dränge sich alle Sonn- und Feiertage in die Bank der Frau des Pastors, Alles zur Aergerung, auch Hohn und Spott des Pastors und seiner Hausfrau.
5) Der Küster beobachte keine Ordnung beim Läuten zur Kirche.
6) Der Küster führe nicht wie bisher die Kirchenrechnung, der Pastor thne es sebst.
7) Der Küster habe alle Kirchenpapiere in Händen und wolle sie den Lohnherrn nicht abgeben.
8) Sie hätten keinen Armenkasten; was für die Armen gesammelt sei, habe der Küster zu sich genommen, davon keine Rechnung gelegt.
9) Die Wahl der Lohnherrn wird begehrt sowohl in als außer dem Dorfe ihnen frei zu lassen.
10) Der Küster mache aus dem Kirchhofe eine Viehtrist.
11) Für Lieferung des Kommunionsweins erhalte der Küster eine gewisse Korneinnahme, doch am vergangenen Sonntage und mehrmals hätte der Pastor wegen Mangel an Wein Kommunicanten remittieren müssen. Daher möge man diese Korneinnahme den Lohnherrn überweisen, damit diese den Wein besorgten.
Die Templirer wiederholen die Klagen namentlich die sub 5 bemerkte, bei der 3. Pause möchten sich die Zuhörer einstellen.
sub 11. Drei Müdde Roggen erhalte der Küster für den Wein. Die Lohnherrn begehrten, daß Sie selbst auf einen Kerf (Kerb) den Wein holen und das Korn beziehen möchten.
sub 10. Der Küster habe stets Zank mit dem Pastor, dieser sei unschuldig.
Die Lohnherrn begehren eine Schule anzurichten.
Früher seien dem Küster zur Besserung seines Hauses 4 Mütte Korn jährlich gegeben, nun hätten aber die Lohnherrn vor wenig Jahren dem Küster ein neues Haus gesetzt und im Stande erhalten; sie verlangen, daß diese seit 7 Jahren bezogene Rente von 4 Mütte Roggen restituiert und wieder zur Kirche gelegt werde.
So wiederholen Sie Klage 7, 8 und mehr anders. Der Küster entschuldigt sich und gelobt Gehorsam. Aus diesem von dem damaligen Stadtsekretair Merkelbach unterschriebenen Schriftstück geht zweierlei hervor: l) Daß das kirchliche Leben damals in Meiningsen manches zu wünschen übrig ließ und 2) daß der Küster dem Pfarrer über den Kopf gewachsen war.
Das zweite wichtige Schriftstück, welches mit diesem Revisionsprotokoll aus der Zeit zwischen 1590 – 1620 den ganzen Urkundenbestand zur Meiningser Kirchengeschichte ausmacht, ist ein vom 20./8. 1614 datierter Vertrag zwischen Lubbert von Brempt zum Berge, Herrn von Witten und Henrich Owerlacker zum Niedernhofe einerseits, und der Stadt Soest, welche durch die „Ehrenhaften und Achtbaren Henrich Marquard und Johann Michels" vertreten ist, andererseits. Auf Grund dieses Vertrages ging damals das Patronatsrecht über die Kirche zu Meiningsen an die Stadt Soest über, die es noch heute ausübt. Mit diesem Uebergange des Patronatsrecht an die Stadt Soest hat es folgende Bewandnis: So weit sich aus den Urkunden nachweisen läßt, war ursprünglich die Familie von Dael die Collatrix der Meiningser Pfarre. So übte, wie wir gesehen haben, zur Zeit des Interims Andreas von Dael das Patronatsrecht aus. Als er 1558 gestorben ist, richtet die Stadt 1559 an den Herzog von Kleve namens seiner Witwe Anna Walrawen die Bitte, mit dem Hönynckhoff und der Kirche samt allem Zubehör, wie diese ihr seeliger Hausherr von dem Herzoge zu Lehen getragen, hinwieder einen ihrer Söhne zu ihrem und ihrer Kinder Nutzen zu belehnen. Der aus der Ehe der Anna von Walrabe und des Andreas von Dael stammende Johann von Dael heirathete eine Tochter des Jobst von Wendt und der Katharina von Plettenberg, welche sich nach dem 1575 erfolgten Tode ihres ersten Gatten 1576 mit Wennemar von Brembt zum Berge in Witten verheirathete. Die einzige Tochter Johanns von Dael und der nunmehrigen Frau von Brembt, geborenen von Wendt, Anna, starb schon 1589 kurz vor ihrer Mutter an der Pest. Nunmehr ging die Daelsche Erbschaft an die Kinder zweiter Ehe der Frau des Johann von Dael, die also Wennemar von Brembt mit ihr erzeugt hatte, über. Von diesen starb eine mit Conrad von Wrede verheirathete Tochter schon 1611, eine andere Katharina, die Gemahlin des Johann von Lohe zu Soest, 1614. Da nun die Kinder aus dieser Ehe alle frühzeitig starben, So waren jetzt die beiden einzigen noch lebenden Kinder des Wennemar von Brembt und der verwittweten von Dael, Lubbert von Brembt zu Witten und dessen einzige mit Henrich Owerlacker zum Niederenhof verheirathete Schwester, die alleinigen Daelschen Erben. Als nun die Stadt von ihnen wie üblich die Entrichtung des 10. Pfennigs forderte, cedierten Sie statt dieses ihr das jus patronatus über die Kirche zu Meiningsen. Kehren wir nach dieser Abschweifung wieder zu den Meiningser Pastören zurück, so findet sich 1635 Joh. Haverland, der 1663 noch eine Präbende für seine Tochter im hohen Hospital erhält, und fast 50 Jahre Prediger in Meiningsen gewesen ist. Er starb am 20. Juni 1683 in einem Alter von 81 Jahren. Seine Grabschrift lautete:
Criste dei patris fili, das credere recte Vivere das sancte, das placideque mori.
Sein Nachfolger Johann Lüling, der 1684 als Pfarrer vorkommt, blieb über 50 Jahre in Meiningsen im Amte.
1689 wird er beim Magistrat vorstellig, doch den Westerhofs Kotten, der, nachdem er lange Zeit unbewohnt und öde gelegen, nun zur Nutznießung dem zeitigen Küster und Pastor überwiesen sei, doch von der städtischen Kontribution frei zu lassen, da er nur kümmerlich zu leben habe. Der Magistrat resolviert, für diesmal nach Entrichtung eines Rthlr. „das Füllen frei zu lassen“, in Zukunft aber müsse der Westerhofs Kotten seine Gebühr zahlen. 1722 wird dem Johann Lüling sein Sohn Ernst Heinrich adjungiert, um dann wie üblich bei seinem Tode an seine Stelle zu treten. Als er 1746, 3./10. gestorben war, folgte ihm Sein Bruder Johann Christoph bis zum März 1759. Auf die Lülingsche Generation folgt E. R. Mercklinghaus aus Lippstadt, der 1764 in der Nähe von Unna im Schnee erfroren vorgefunden wurde, Sein Nachfolger Johann Kaspar, aus dem alten Soester Patriciergeschlechte der Marquarde, war schon Subconrektor am Soester Gymnasium gewesen. Auf Marquard folgte von 1518 – 1820 Karl Georg Müller, der im letztgenannten Jahre Pfarrer an der Reinoldikirche in Dortmund wurde, dann von 1820 – 1850 Hermanni, von 1850 – 1890 Geck.