Das Johannisgelage zu Schwefe und Meiningsen [1]

In der Antwort des ministerii suburbani auf die ihm von dem Magistrate zugestellten 21 Punkte zum Entwurfe einer Specialkirchenconferenz lesen wir 1728 Folgendes:

In den Gemeinden zu Schwefe und Meininghausen ist auch noch das sogenannte Johannisgelag im Schwange, und da solches obrigkeitlich verboten, wird es unter dem Prätext eines Scheibenschießens 2 Tage fortgesetzt, und kommen Eltern u. Kinder, Herren u. Frauen, Knechte und Mägde, und was sonsten in´s Dorf gehört, auf dem Hofe zusammen, bringen 2 Tage mit Fressen und Saufen, Spielen, Tanzen, Schreien und allerhand Ueppigkeit bis in die späte Nacht zu, wobei es zu Unzucht, Trunkenheit und andere Sünde nicht fehlen kann. Die anderwärts so nöthig anzuwendenden Dorfgelder werden dabei verschmauset, und da verschiedene Hausväter hieran einen Mißfallen haben, haben sie von dem jungen Volke und anderen zur Schwelgerei und Ueppigkeit geneigten Hausvätern keinen Frieden, bis sie es zulassen.

Quelle

  1. Eduard Vogeler: Noch ein Beitrag zur Soester Culturgeschichte: Das Johannisgelage zu Schwefe und Meiningsen. Siehe Literaturverzeichnis.