Meiningsen bei Soest [1]

Anhang

Jeder Gutsherr hatte selbstverständlich eine Frau, im allgemeinen die Burgfrau oder Gnädige genannt. Sie hatte wie alle Adligen eine strenge, klösterliche Erziehung hinter sich, die in ihrem 17. oder 18. Lebensjahr beendet war. Ihre Vermählung war Sache der Eltern, und ihr Einverständnis war fast selbstverständlich. Als Burgfrau betreute sie die weibliche Jugend. Es gab sehr mildtätige Burgfrauen, aber auch wahre Hausdrachen. Wiederholt ist es vorgekommen, daß die „Gnädige“, wenn das Verhältnis einer ihrer Schutzbefohlenen mit einem Manne des benachbarten Gutsbezirkes nicht ohne Folgen geblieben war, einem solchen Mädchen höchst eigenhändig am Pranger mit Ruten und Riemen über die Karbonaden strich.

Ein Gutsherr ist mit der weiblichen Jugend seines Gutsbezirkes kaum in eine vorbeschriebene Lage gekommen. Eine solche Tat war sehr ehrenrührig und hätte den Verlust des Lehens zur Folge gehabt. Da weltliche und kirchliche Macht dasselbe war, mußte mit beispielloser Strenge in solchen Fällen gerechnet werden.

Die Kinder einer jus p. n. erhielten (soweit erkennbar) ebenfalls eine klösterliche Erziehung. Ein Junge wurde Leibknappe des Ritters oder dessen Sohnes, Schildträger, Schwertträger oder Lanzenträger. In den vielen Kriegen hatte er Gelegenheit, sich auszuzeichnen, wofür er zum Ritter geschlagen wurde. Einen Namen erhielt er erst, wenn er mit einem Gute belehnt wurde. Der Ritter von Meininghusen war vielleicht solcher Abstammung. War das jus primae noctis-Kind ein Mädchen, so erhielt dasselbe ebenfalls eine klösterliche Erziehung und lebte dann als Hausdame oder Gesellschafterin der Burgfrauen in der Burg. Der Burgvogt, ein ehemaliger Knappe mit Auszeichnung, erhielt auf diesem Wege alsdann auch eine Frau. Manche Geschlechter. starben aus, oft fielen der Ritter und seine Söhne auf dem Schlachtfelde; hier ist der evtl. Ersatz angegeben, eine biologische Blutauffrischung einfachster und brauchbarster Art. Neben den leibeigenen Bauern gab es auch Freibauern, die ihre Freiheit durch außergewöhnliche Leistungen erworben hatten. So haben sich die Menschen in Jahrtausenden gegenseitig ergänzt. Erstaunlich sind die biologischen Erkenntnisse der jeweiligen Herrscher. Katastrophale Pleiten wie heute gab es nicht. Auch kamen Geistesschwache oder als Krüppel Geborene gar nicht erst dazu, erwachsen zu werden. Statistiker können heute schon ausrechnen, in welchem Jahr die Gesunden genug zu tun haben werden, um die Bresthaften zu pflegen; zu produktiven Arbeiten ist alsdann keine Zeit mehr (Atombomben also unnötig!).

Verordnungen hat es damals auch schon gegeben. – Ein Bischof forderte die Gutsherren seines Bezirkes auf, der weiblichen Bevölkerung mehr Kleiderstoffe zu geben, weil die Röcke zu kurz seien. Beim Bücken der Weiber hätten die Männer somit Gelegenheit, sündige Blicke zu tun, die zur ewigen Verdammnis führen. Die jus p. n.-Braut mußte vor Ablieferung von ihrer Mutter und ihrem Bräutigam gewaschen werden. In den Haaren durften sich keine Läuse befinden. Eine (weise) Frau stellte Sauberkeit und Unbescholtenheit fest (wer lacht denn da?).

Wirtschaftlich und verwaltungstechnisch ist zu sagen, daß an führender Stelle nur tüchtige Leute waren. Von 774 bis 1615 (also 841 Jahre) gab es keinen völkermordenden Krieg. Bauernkriege, die Soester Fehde, der Kampf Heinrichs des Löwen gegen Barbarossa, blieben lokalisiert und griffen nicht auf das ganze Reich über wie der 30jährige Krieg (1615 bis 1645). Befreiungskrieg 1806 – 1814, Krieg gegen Frankreich 1870 – 1871, erster Weltkrieg 1914 – 1918, zweiter Weltkrieg 1939 – 1945. Die Kriege wurden immer gewaltiger – die Friedenszeiten immer kürzer.


Meiningsen bei Soest, Inhaltsübersicht.

Quelle

  1. Josef Wedding: Meiningsen bei Soest. Siehe Literaturverzeichnis.