Meiningsen bei Soest [1]

Erläuterungen

Freibauer
Er durfte seine Arbeitszeit selbst bestimmen, seine Erzeugnisse selbst verkaufen, war aber einem Grafen, einem Landesfürsten für einige Tage im Jahre zu Gespanndiensten und zum Kriegsdienst verpflichtet.

Leibeigene
Waren einer Gutsherrschaft zur Arbeit verpflichtet. Der Gutsherr war auch Herr über Leben und Tod seiner Leibeigenen, hatte aber die Pflicht, für Wohnung, Nahrung und Kleidung zu sorgen. Die Erzeugnisse gehörten dem Gutsherrn. Alters- und Invalidenversorgung durch den Gutsherrn. Kriegsdienstpflichtig, als Knappen und Troßknechte. Sie gehörten mit dem Gutsherrn zum Kaiserlichen Heerbann.

Jus primae noctis (abgekürzt jus p. n.)
Lateinischer Ausdruck für Eigentumsrecht, Besitzrecht, Vorzugsrecht auch bei Nacht.

Autela lecti
Haftpflicht, Aufzugskosten, Vergütung für Schaden an Menschen und Tieren des Nachbarn.

Bürger
Einwohner der Städte – Handwerker, Kaufleute. Vorgesetzter war der Bürgermeister und Kriegsherr. Sie gehörten mit allen Fürsten, Grafen, Freiherren und Gutsherrschaften zum Kaiserlichen Heerbann. Persönlich waren Bürger freie Menschen, die ihren Aufenthaltsort wählen konnten. Bürgerrecht zu besitzen war eine hohe Ehre selbst für einen Adeligen. Nach den Befreiungskriegen wurden den Städten diese alten Rechte genommen. Es gibt aber noch eine kleine Zahl, die sich die Rechte nicht nehmen ließ, z. B. die freie Hansestadt Hamburg – Bremen, welche noch viele ihrer alten Vorzugsrechte besitzen und nicht der Staatsobrigkeit auf Gedeih und Verderb unterworfen sind.

Dank

Allen meinen Freunden und Bekannten in Meiningsen und anderswo, sowie Herrn Archivar und Rektor Hüls, Wattenscheid, Herrn Rektor a. D. Jäckel, Berlin und Wattenscheid, Herrn Heinrich Bergmann, Chef des Kulturamtes Wattenscheid, sowie den unermüdlich fleißigen Mitarbeiterinnen Fräulein Erna Brauks in Meiningsen und Fräulein Margret Koshek in Wattenscheid, die in ihrer freien Zeit und späten Abendstunden durch Stenoaufnahme und Schreibmaschinenarbeit meine Angaben erst in eine genießbare Form brachten, sage ich hiermit meinen besten Dank.

Einen Teil des Buchinhaltes entnahm ich der Luxemburgisch-Flämischen Literatur sowie Büchern aus den Bibliotheken und Archiven von Soest, Aachen, Köln, Kleve und Münster sowie den Erinnerungen meines Lebens.

Der Verfasser


Meiningsen bei Soest, Inhaltsübersicht.

Quelle

  1. Josef Wedding: Meiningsen bei Soest. Siehe Literaturverzeichnis.